Hierbei handelt es sich nicht etwa um einen sexistischen Biertischspruch eines etwas verkommenen älteren Herrn, sondern um eine Passage aus dem Artikel 213 des Code civil, der erst am 12. Dezember 1972 in Luxemburg gestrichen wurde!
Während Luxemburg auf dem Gebiet der politischen Rechte noch zu den „Vorreitern“ – falls es so etwas in Punkto Gleichstellung geben sollte – gezählt werden kann, war Luxemburg in Punkto zivilrechtlicher Gleichstellung im Mittelfeld anzusiedeln. Heutzutage erfreuen wir uns zwar den statistisch kleinsten Gender Pay Gap beim Stundenlohn, von 0,7 %, in Europa vorzeigen zu können[1]; dennoch müssen wir als Gesellschaft – Frauen und Männer – noch viel tun, damit die Gleichstellung der Geschlechter endlich gelebte Realität wird.